HENRIK’S AUTOMOTIVE
PERFORMANCE
RACING ENGINES &
COMPONENTS
FORELLENWEG 32, D-29614
SOLTAU
§1 Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit welchen Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, die keiner
gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Person zuzurechnen
sind.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche und
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften zu denen
Geschäftsbeziehungen unterhalten bzw. mit denen Rechtsgeschäfte in Ausübung der
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden.
Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, werden selbst bei Kenntnis
nicht Vertragsbestandteil. Geltung erlangen derartige allgemeine
Geschäftsbedingungen ausnahmsweise nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich
zugestimmt wurde.
Darüber hinaus bedürfen auch alle anderweitigen über den
gesetzlichen Vertragsinhalt hinausgehenden Vereinbarungen der ausdrücklichen,
schriftlichen Vereinbarung.
§2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische oder sonstige
(bspw. Form, Farbe und/oder Gewicht) Änderungen bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten. Wird eine bestimmte Eigenschaft vom Kunden gewünscht,
so ist dies ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde seinen verbindlichen
Willen die bestellte Ware zu erwerben.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von 5 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die
Annahme kann sowohl ausdrücklich schriftlich oder konkludent, durch
Auslieferung der Ware erklärt werden.
Wir sind berechtigt, sowohl Angebot als auch Annahme zu
widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nach Prüfung der Bonität
des Kunden, im Falle einer drohenden oder bereits vorliegenden Insolvenz des
Kunden oder einer sonstigen Pflichtverletzung des Kunden.
§3 Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer so geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Verzögert sich die Abnahme infolge von Umständen, die uns
nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der
Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Ist der Käufer Unternehmer gilt diese
Regelung entsprechend für den Versand bzw. die Versandbereitschaft. Wir
verpflichten uns, auf Kosten des Kunden jede Versicherung abzuschließen, die
dieser insoweit verlangt.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden
zumutbar sind.
§4 Widerrufsrecht von Verbrauchern
Dem Verbraucher steht bei Haustürgeschäften sowie
Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Der Verbraucher hat das Recht innerhalb von 1 Woche nach
Vertragsschluß, vorausgesetzt ist die Kenntnisgabe der AGB, von seinem
Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren
beginnt die Frist mit dem Tage des Erhaltes der Ware.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung
von Waren, die kundenspezifisch angefertigt oder importiert wurden oder
aufgrund ihrer Beschaffenheit respektive ihres persönlichen Zuschnitts nicht
zur Rückgabe geeignet sind. Dem stehen Waren, welche als Datei auf elektronischem
Weg versandt und Datenträger gleich ob Audio, Video oder Software, soweit sie
durch den Verbraucher entsiegelt wurden, gleich.
Die Kosten des Widerrufsrechts, insbesondere
Rücksendungskosten, trägt bei einem Bestellwert von bis zu Euro 40,- der Verbraucher,
es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
Der Verbraucher hat Wertersatz für die durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung und die
gezogenen Nutzungen zu leisten. Davon ausgenommen ist die Prüfung der Ware,
soweit hierdurch nicht ihr Wiederverkaufswert beeinträchtigt wird.
Die Belehrung erfolgt gesondert in der Vertragsanlage
Verbraucherverträge I.
§5 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den
laufenden Geschäftsbeziehungen vor.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Rechnungsbetrages ab, welche ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Unternehmer zur Einziehung der Forderung für uns ermächtigt. Wir behalten uns
vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät
oder insolvent wird. Der Insolvenzantrag berechtigt uns mit sofortiger Wirkung
vom Vertrag zurückzutreten und verpflichtet den Kunden in einem solchen Fall,
uns die Ware sofort herauszuverlangen.
Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand für die Dauer des
Eigentumsvorbehalts auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer,
Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst eine
solche Versicherung abgeschlossen hat. Über den Abschluß oder die Notwendigkeit
einer solchen Versicherung wird der Kunde separat informiert.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt
stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht in
unserem Eigentum stehenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den
sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen
uns nicht gehörenden Sachen vermischt wird.
§6 Leistungspflichten
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der
Vertragsparteien.
Wir sind zur Einhaltung der vereinbarten Termine nur
verpflichtet, wenn der Kunde seine Verpflichtungen rechtzeitig und
ordnungsgemäß erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall geraten wir nicht in Verzug.
Unsere Verpflichtung zur Leistungserbringung setzt eine
ordnungsgemäße Selbstbelieferung von Henrik’s Automotive Performance Racing
Engines & Components voraus.
Wir behalten uns vor, uns zur Erfüllung unserer Pflichten
aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen, ohne das es hierzu einer Mitteilung an
den Kunden bedarf.
Soweit wir aufgrund unvorhersehbarer und von uns nicht zu
vertretender Ereignisse an der Leistung gehindert sind, wie z.B. durch höhere
Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, wesentliche
Betriebsstörungen oder behördliche Maßnahmen, verlängert sich die Lieferfrist
entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Wenn wir aufgrund
solcher Ereignisse an der Erfüllung unserer Verpflichtungen über die Dauer von
einem Monat gehindert oder beschränkt werden, so hat jede Partei das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt seitens des Kunden wird erst einen Monat
nach Zugang der Erklärung bei uns wirksam. Schadensersatzansprüche bestehen für
beide Parteien in diesem Falle nicht. Wir werden den Kunden im Falle einer
längeren, auch lediglich vorübergehenden Einstellung oder Beschränkung der
Leistung in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer dieses
Leistungshindernisses möglichst kurzfristig unterrichten.
§7 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist zur Abnahme der Ware verpflichtet.
Ist der Kunde Unternehmer muss dieser die Ware, insbesondere
Motoren, unverzüglich nach Übernahme auf Mangelfreiheit prüfen und eventuelle
Mängel unverzüglich melden.
Der Kunde ist verpflichtet die ihm zurechenbaren Kosten zu
tragen und den Kaufpreis fristgemäß zu zahlen.
Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen der Leistung
gelieferten Gegenstände und Datenträger sowie die darauf enthaltenen Daten nur
zu den für diese vom Hersteller vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
Wir weisen darauf hin, dass ein Großteil der von uns
angebotenen Waren keine TÜV – Abnahme hat. Es ist daher Aufgabe des Kunden sich
im Bedarfsfall um eine derartige Abnahme zu kümmern. Dies geschieht auf Kosten
des Kunden.
Wir weisen ebenso darauf hin, dass es für einen Großteil der
von uns angebotenen Waren nur englischsprachige Montage- und
Gebrauchsanleitungen gibt. Eine übersetzte Anleitung kann von uns in diesen
Fällen nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde hat selbst und auf eigene
Kosten geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine sach- und fachgerechte Montage,
so diese nicht von uns vorgenommen wird, und einen entsprechenden Gebrauch der
Ware sicherzustellen.
Der Kunde hat als Grundlage für eine ordnungsgemäße
Vertragserfüllung folgende Mitwirkungspflichten zu erbringen:
Bereitstellung der für die
Anfertigungen, Anpassung, Bestellung oder Erstellung notwendigen technischen
Daten,
den Zugriff Dritter auf die Ware
bspw. im Fall der Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen und entgegenzuwirken. Einen Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich
anzuzeigen.
Der Kunde hat uns über eine drohende Insolvenz
beziehungsweise einen Insolvenzantrag unverzüglich zu unterrichten.
Kommt ein Kunde seinen Pflichten aus diesem Vertrag nicht
nach so erklären wir vorsorglich die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und
Pfandrechten.
§8 Vergütung
Die angebotenen Preise sind verbindlich. Im Kaufpreis ist
die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Im Kaufpreis nicht enthalten sind
sonstige kostenverursachenden Umstände für die der
Kunde nach Gesetz oder diesen AGB aufzukommen hat.
Dem Kunden entstehen bei der Bestellung durch Nutzung der
Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
Der Kunde hat auf den Kaufpreis eine 50%ige Anzahlung zu
leisten. Diese wird 7 Tage nach Zugang unserer Annahmeerklärung fällig und ist
binnen weiterer 7 Tage zu zahlen. Eine Auslieferung der Ware kann erst mit der
Gutschrift dieses Betrages auf unserem Konto erfolgen. Die verbleibenden 50%
des Kaufpreises sind innerhalb von 7 Tage nach Erhalt der Ware zu zahlen. Dem
Erhalt der Ware stehen dabei Ereignisse, wie ein Annahmeverzug oder bei
Unternehmern ein Versandhindernis gleich. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des
Ereignisses. Nach Ablauf dieser Fristen gerät der Kunde in Verzug.
Für sonstige entstehende Kosten hat der Kunde in Vorleistung
zu treten.
Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
Bei Verzug des Kunden ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der
Verzugszins beträgt für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der
EZB. Für Unternehmer beträgt der Verzugszins 8 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz der EZB. Wir behalten uns aber vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn sein
Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn
sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis
beruht.
§9 Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware
zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob
die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir
sind jedoch berechtigt die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewährleistungsfalles
ist, daß die Motoren und Komponenten ausschließlich von uns oder durch eine von
uns authorisierte Werkstatt in Betrieb genommen werden. Weiterhin muß die
Motorperipherie (Kühl-, Öl-, Abgas- und Kraftstoffsystem, etc.) basierend auf
den von uns vorgegebenen Parametern vom Kunden eigenverantwortlich angeglichen
werden. Hieraus resultierende Kosten hat der Kunde zu tragen.
Die Nichtabnahmefähigkeit (TÜV) einer Warenkomponente oder
eines auf ihr basierenden Werkes stellt keinen Mangel dar.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir
zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung nur dann verpflichtet, wenn
der Mangel einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Wir behalten uns einen 2.Nachbesserungsversuch vor.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung, den Rücktritt vom Vertrag oder
Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Neben dem Rücktrittsrecht steht dem
Kunden bei erfolgloser Nacherfüllung kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des
Mangels zu. Wählt der Kunde einen
Schadensersatzanspruch gelten insoweit die Regelungen zur Haftung. Bei einer
nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei einem geringfügigen
Mangel stehen steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich
nach Ablieferung, andere Mängel unverzüglich nach ihrem auftreten zur Anzeige
bringen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von 2 Monaten
nachdem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde und spätestens bis zum
Ablauf von 2 Jahren nach Gefahrübergang uns einen offensichtlichen Mangel
anzeigen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Zugang der Mängelrüge bei uns. Unterlässt
der Verbraucher dies, verwirkt er die jeweiligen Gewährleistungsansprüche. Dies
gilt nicht bei Arglist des Verkäufers oder einem unverschuldeten Unterlassen der
maßgeblichen Handlung durch den Verbraucher.
Wählt der Kunde Schadensersatz, so verbleibt die Ware soweit
es ihm zumutbar ist bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht
bei arglistiger Verursachung der Vertragsverletzung.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab
Gefahrübergang. Für den Verbraucher beträgt sie für neue Ware 2 Jahre und für
gebrauchte Ware 1 Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn uns der Mangel
nicht rechtzeitig anzeigt wird.
Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden
Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach vorheriger Absprache
uns die erforderliche Zeit und Gegebenheit zu geben; anderenfalls werden wir
für die Haftung weiter entstehender Folgen befreit.
Von den durch die Nacherfüllung entstehenden unmittelbaren
Kosten tragen wir – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt –
die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Wir tragen außerdem
die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen
Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich der
Fahrtkosten, soweit uns hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung trifft.
Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen
übernommen:
Applikationsfremde Installationen,Ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder unzulässige Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (bspw. durch nicht hierzu
authorisierte Werkstatt, es sei denn, der Kunde weist sach- und fachgerechte
und daher auch ordnungsgemäße Inbetriebnahme nach), natürliche Abnutzung,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung,
ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Einbauarbeiten, ungeeignete Lagerung,
chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht durch
uns zu verantworten sind.
Bessert der Kunde oder ein ihm zurechenbarer Dritter
unsachgemäß nach, besteht keine Haftung unsererseits für die daraus entstehenden
Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung unsererseits vorgenommene
Änderungen des Liefergegenstandes.
Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn sie
ausdrücklich erklärt und schriftlich in den Vertrag aufgenommen wurden.
Insbesondere öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers
stellen daneben keine vertragsmäßigen Beschaffenheitsangaben der Ware dar.
Gegenüber einem Unternehmer gilt grundsätzlich die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§10 Haftung
Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche gegen uns (im folgenden: Schadenersatzansprüche) gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, bspw. nach dem Produkthaftungsgesetz, in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung wesentlicher
vertraglicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zu unserem Nachteil ist mit den
getroffenen Regelungen nicht verbunden. Soweit nach dieser Vorschrift
Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese binnen 2 Jahren, soweit keine
anderweitige zwingende gesetzliche Regelung besteht. Die Verjährung beginnt mit
dem Ende des Kalenderjahres, in welches das den Schadensersatzanspruch
auslösende Ereignis fällt. Andere oder weitergehende als im Vertrag
ausdrücklich schriftlich vereinbarte Ansprüche der Kunden gegen uns oder Rechte
des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch
Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich
oder fahrlässig – entstehen können.
Eine Haftung für speziell nach Kundenwünschen hergestellte
Ware wird auch hinsichtlich möglicher Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
§11 Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem
Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software
einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem
dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf
mehr als einem System ist untersagt.
Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen
Umfang (§§ 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem
Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich,
Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder
ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern.
Alle sonstigen Rechte an der Software und den
Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. dem
Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
§12 Datenschutz
Der Kund eist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen
personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines
anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und
zur bedarfsgerechten Gestaltung der Leistung ausführlich unterrichtet worden.
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen
Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt
ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien
untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme
des Un-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das für den Sitz unseres Unternehmens
zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt auch am Hauptsitz des Kunden
Klage zu erheben.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch nicht die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher und tatsächlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung
möglichst nahe kommt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache.
Der
Widerruf ist zu richten an:
HENRIK’S AUTOMOTIVE PERFORMANCE
HENRIK PÜTZ
FORELLENWEG 32
D-29614 SOLTAU
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Können sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz
leisten. Als Verschlechterung gilt nicht die ausschließliche Prüfung der Sache,
wie sie in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Paketversandfähige Sachen
sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren
Bestellwert EUR 40,- nicht überschreitet, haben Sie die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist
die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei
ihnen abgeholt.
.............................................,
............................., ...............................................................
Ort Datum
Unterschrift des Verbrauchers